Kontoführungsgebühren auf dem P-Konto

Und das bei Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe!

  • Was Betroffene wissen sollten!
  • Mein Name ist Jakob Diener, ich bin freiberuflicher Redakteur und Journalist.

Für Menschen mit einer schweren Behinderung, die auf Pflege angewiesen sind und Sozialhilfe erhalten, spielt der Schutz des eigenen Kontoguthabens eine entscheidende Rolle.

  • Viele leben in Pflegeheimen und verfügen nur über einen kleinen monatlichen Barbetrag, der für den täglichen Bedarf bestimmt ist.
  • “Ein wichtiger Schutzmechanismus in solchen Fällen ist das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto)!”

Das P-Konto sorgt dafür, dass ein bestimmter Freibetrag auf dem Girokonto vor Pfändungen geschützt ist.

  • Dieser Freibetrag liegt aktuell bei etwa 1.410 Euro monatlich und sichert das Existenzminimum.
  • Für Sozialhilfeempfänger gilt zudem, dass ihnen ein bestimmter Barbetrag – meist rund 160 Euro – zur freien Verfügung zusteht, wie es in § 27b des Sozialgesetzbuchs XII geregelt ist.
  • Manche Bankkunden erleben jedoch, dass trotz dieses Schutzes monatliche Kontoführungsgebühren oder andere Gebühren vom Konto abgebucht werden.

“Gerade für Menschen mit Pflegegrade, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, kann dies problematisch sein, weil dadurch der geschützte Freibetrag stark vermindert wird!”

  • Das deutsche Zahlungskontengesetz und die Vorschriften zur Kontopfändung (§ 850k Zivilprozessordnung) sehen vor, dass für ein P-Konto keine höheren Gebühren berechnet werden dürfen als für ein normales Girokonto.
  • Zudem soll das Basiskonto, dass die Banken als gesetzlich vorgeschriebenes Konto anbieten müssen, für Menschen in besonderen sozialen Situationen – wie Pflegebedürftige oder Sozialhilfeempfänger – entweder kostenlos oder sehr kostengünstig sein.
  • Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet, sollte daher prüfen, ob die von der Bank erhobenen Gebühren angemessen sind und nicht gegen diese gesetzlichen Regelungen verstoßen.

Es ist möglich, zu Unrecht gezahlte Gebühren bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern zu können.

  • Hilfreich kann dabei sein, Kontoauszüge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine Rückforderung schriftlich an die Bank zu richten.
  • Darüber hinaus gibt es Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale, Ombudsstellen der Banken oder auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bei Fragen rund um das P-Konto und Kontoführungsgebühren Unterstützung bieten.

Wichtig ist:

  • Menschen mit Behinderung und Pflegegrade sowie Sozialhilfeempfänger haben rechtlichen Schutz – es lohnt sich, diesen zu kennen und im Bedarfsfall zu nutzen.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen gern weiterführende Hinweise geben oder Vorlagen für Rückforderungsschreiben erstellen, die du kostenlos nutzen kannst.

    • Das Ziel ist, dass jeder, der in einer ähnlichen Situation ist, gut informiert ist und seine Rechte kennt.
    • Dazu können Sie gerne das unten angegebene Formular ausfüllen.
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