Die Schwerbehinderung

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GdB 100 und Pflegestufe 4 – Meine Rechte und Vorteile ab 2025!

  • Mein Name ist Jakob Diener und ich bin freiberuflicher Redakteur!

Durch einen schweren Arbeitsunfall, der sich direkt vor meiner Haustür in Spanien ereignet hat, bin ich vorzeitig Rentner geworden.

  • “Mit einem Grad der Behinderung von 100 und Pflegestufe 4 hat sich mein Leben komplett verändert.”
  • Inzwischen kenne ich die Herausforderungen und Hürden im Alltag sehr genau – aber auch die Rechte und Leistungen, die mir zustehen, vor allem durch die Neuerungen ab 2025, geben mir viel Sicherheit und Unterstützung.

“Da ich nicht mehr arbeite, sind für mich vor allem die finanziellen und sozialen Leistungen wichtig, die mir helfen, meinen Alltag trotz schwerer Einschränkungen zu bewältigen.”

  • Als schwerbehinderter Mensch mit GdB 100 und Pflegestufe 4 habe ich Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro pro Jahr, den ich steuerlich geltend machen kann, ohne dafür Nachweise erbringen zu müssen.
  • “Zudem ermöglicht mir das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis, höhere Fahrtkosten für notwendige medizinische Termine und Therapien steuerlich abzusetzen!”

Wohnen ist ein weiterer zentraler Bereich, der für mich durch die Verbesserungen ab 2025 erleichtert wird!

  • Dank meiner Pflegestufe 4 kann ich einen erleichterten Zugang zu Sozialwohnungen und Wohngeld in Anspruch nehmen.
  • “Besonders wichtig ist dabei auch die Erhöhung des Vermögensfreibetrags auf 67.410 Euro im Rahmen der Eingliederungshilfe – das gibt mir finanziellen Spielraum und Sicherheit, um mein Leben trotz schwerer Beeinträchtigung eigenständig zu gestalten!”

Mein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen erleichtert mir den Alltag erheblich.

  • So kann ich den öffentlichen Nahverkehr kostenlos oder vergünstigt nutzen, Behindertenparkplätze stehen mir zur Verfügung, und ich bin von der Rundfunkgebühr befreit.
  • “Diese Erleichterungen sind kleine, aber wichtige Bausteine für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben”.

Auch wenn ich nicht mehr arbeite, bietet mir die Rentensituation ab 2025 zusätzliche Sicherheit!

  • Als vorzeitig durch Rentner der einen Unfall hatte ich zwar bereits den Renteneintritt hinter mir, doch die flexiblen Möglichkeiten bei der Rente, wie zum Beispiel ein abschlagsfreier Rentenbeginn zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze bei ausreichend Versicherungsjahren, zeigen, wie sehr das System auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt wird.

“All diese Regelungen und Unterstützungen helfen mir, den Alltag trotz schwerer körperlicher Einschränkungen zu meistern.”

  • Wer, wie ich, einen GdB von 100 und eine hohe Pflegestufe hat und durch Unfall oder Krankheit vorzeitig in Rente gehen muss, sollte unbedingt alle Möglichkeiten nutzen, die der Gesetzgeber ab 2025 bereitstellt.

Eine frühzeitige Beantragung beim Versorgungsamt und eine umfassende Beratung sind dabei der Schlüssel, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

  • “Denn trotz aller Widrigkeiten geben mir diese Rechte und Leistungen mehr Sicherheit, finanzielle Entlastung und vor allem Lebensqualität!”
  • Auch wenn ich aktuell Sozialhilfe (Grundsicherung) beziehe, habe ich mich intensiv damit beschäftigt, wie ich trotz meiner schweren Behinderung und Pflegestufe 4 mehr Einnahmen erzielen kann, ohne dass meine Leistungen komplett wegfallen.
  • “Für mich ist das ein wichtiges Thema, denn jede zusätzliche finanzielle Unterstützung bringt mehr Lebensqualität und Sicherheit.”

Was ich gelernt habe:

  • Beim Bezug von Sozialhilfe gibt es klare Freibeträge, die es ermöglichen, Einkommen hinzuverdienen zu können, ohne dass die Grundsicherung sofort gekürzt wird.
  • “Konkret sind bei der Sozialhilfe die ersten 100 bis 200 Euro monatlich anrechnungsfrei – abhängig von meiner individuellen Situation und dem Bundesland, in dem ich wohne.”
  • Das heißt, ich darf bis zu diesem Betrag hinzuverdienen, ohne dass meine Sozialhilfe reduziert wird.

Besonders interessant ist der Minijob, mit dem ich bis zu 520 Euro im Monat (Stand 2025) verdienen kann.

  • Ein Teil dieses Einkommens bleibt als sogenannter Freibetrag erhalten, sodass ich effektiv mehr Geld in der Tasche habe.

Dabei gilt:

  • Ich muss dem Sozialamt meinen Nebenjob unbedingt melden.
  • “Das ist wichtig, um Ärger oder Rückforderungen zu vermeiden!”
  • Neben dem Minijob gibt es auch die Möglichkeit, kleinere selbstständige Tätigkeiten auszuüben, etwa im handwerklichen Bereich, als Online-Händler oder mit kreativen Angeboten.

Auch hier gelten Freibeträge, und Einnahmen müssen transparent gemacht werden.

  • “Das macht es möglich, trotz gesundheitlicher Einschränkungen aktiv zu bleiben und sich finanziell etwas mehr zu leisten.”

Was viele nicht wissen:

  • Es gibt Vermögensfreibeträge.
  • “Zum Beispiel wird ein angemessenes Auto, das für den Alltag benötigt wird, nicht auf das Vermögen angerechnet.”
  • Auch Hausrat und ein kleiner finanzieller Notgroschen bleiben unangetastet.

“Ab 2025 ist der Vermögensfreibetrag bei der Eingliederungshilfe auf über 67.000 Euro erhöht worden!”

  • Das gibt mir mehr finanziellen Spielraum und schützt vor einem zu schnellen Verlust der Grundsicherung.
  • Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen beantragt werden, die nicht als Einkommen gelten.
  • “Für Menschen mit Pflegestufe 4 sind das etwa Mehrbedarfe für Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für behindertengerechte Wohnraumanpassungen oder Fahrtkostenerstattungen zu medizinischen Terminen!”

Mein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „GdB 100“ und „H“ bringt mir weitere Vorteile:

  • “Kostenloser oder vergünstigter Nahverkehr, Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen und Befreiung von der Rundfunkgebühr”.

Diese Vergünstigungen mindern die Lebenshaltungskosten spürbar!

  • Obwohl ich aufgrund meines schweren Arbeitsunfalls in Spanien vorzeitig Rentner geworden bin und nicht mehr berufstätig bin, gibt mir die Kombination aus Sozialhilfe, Pflegeleistungen und diesen Zusatzmöglichkeiten eine gewisse finanzielle Stabilität.
  • “Zudem erleichtern die flexiblen Rentenregelungen für Menschen mit Behinderung den Übergang in den Ruhestand!”

Für mich ist ganz klar:

  • Wer wie ich schwerbehindert ist, eine hohe Pflegestufe hat und Sozialhilfe bezieht, sollte sich umfassend beraten lassen.
  • Sozialberatungsstellen, Sozialverbände wie der VdK oder auch das Integrationsamt sind wichtige Ansprechpartner.
  • Sie helfen dabei, die individuellen Freibeträge, Möglichkeiten zum Zuverdienst und zusätzliche Leistungen zu verstehen und optimal zu nutzen.
  • Alternativ kannst du mich gerne Anschreiben und ich helfe dir mit Rat und Tat!

Mein Fazit:

  • Es ist möglich, trotz Sozialhilfe zusätzliche Einnahmen zu erzielen und dabei die Leistungen nicht zu verlieren – wenn man die Regeln kennt, alles ordnungsgemäß meldet und die Freibeträge nutzt.
  • Für mich bedeutet das mehr Unabhängigkeit und eine bessere Lebensqualität, selbst mit meiner schweren Behinderung.
  • Wenn du möchtest, kann ich dir gerne dabei helfen, herauszufinden, welche Zuverdienstmöglichkeiten und Unterstützungen für dich passend sind.
  • Denn mit dem richtigen Wissen und der richtigen Beratung lässt sich auch mit Einschränkungen finanziell mehr erreichen.
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